Förderrichtlinien
Die Oö. Landesregierung hat für die Heizperiode 2025/26 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses jeweils in der Höhe von € 200,00 an sozial bedürftige Personen beschlossen.
Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das Jahresbruttoeinkommen aus dem Jahr 2025 aller tatsächlich im Haushalt (der Wohnung) lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Einkommensgrenzen nicht übersteigt:
Einpersonenhaushalt: Jahresbruttoeinkommen bis 21.883,00 Euro
Mehrpersonenhaushalt: Jahresbruttoeinkommen bis 30.913,00 Euro
Die Antragsfrist läuft vom 16. März bis 15. Mai 2026!
Spätere Antragstellungen können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Antragstellung ist ab 16. März 2026 online über die Website des Landes OÖ zu stellen.
Bei Unterstützungsbedarf stehen Ihnen die Mitarbeiter des Marktgemeindeamtes Putzleinsdorf gerne zur Verfügung!
Nähere Informationen bzw. die vollständigen Voraussetzungen finden Sie auf der Homepage des Landes OÖ bzw. unter diesem Link.

Plakat Heizkostenzuschuss