Marktgemeinde Putzleinsdorf
Startseite > Bürgerservice > Aktuelles > Gemeindekurier
Grundsätzlich können Menschen heiraten, sobald sie 18 Jahre alt sind; dann sind sie volljährig und in der Regel entscheidungsfähig.
Um heiraten zu können, darf darüber hinaus kein Eheverbot vorliegen. Zu den Eheverboten zählen:
Anmeldung zur Eheschließung