Freizeitwohnungspauschale

Im Tourismusgesetz 2018 wurden die Tourismusabgaben neu geregelt.

Laut der neuen Rechtslage müssen die Wohnungseigentümer in ganz Oberösterreich ab dem Jahr 2019 eine jährliche Pauschale entrichten, wenn eine Wohnung länger als 26 Wochen von keiner Person als Hauptwohnsitz benützt wurde.

Als Wohnung gilt jede im Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) eingetragene Einheit mit der Nutzungsart „Wohnung“.

Die Höhe der Freizeitwohnungspauschale beträgt pro Tourismusjahr (01.11.-31.10.):

- für Wohnungen bis zu 50 m² Nutzfläche sowie Dauercamper das 36-Fache der Ortstaxe
- für Wohnungen über 50 m² Nutzfläche das 54-Fache der Ortstaxe


Die Gemeinde Putzleinsdorf hebt einen Zuschlag zur Freizeitwohnungspauschale gemäß § 54 Oö. Tourismusgesetz 2018, LGBl. Nr. 3/2018, idF LGBl. Nr. 56/2019 ein.

Der Zuschlag zur Pauschale beträgt:

- für Wohnungen bis zu 50 m² Nutzfläche sowie Dauercamper 100%
- für Wohnungen über 50 m² Nutzfläche 100%

Die Ortstaxe beträgt derzeit lt. oö. Tourismusgesetz: € 2,40 pro Nächtigung (ab 1.11.2023)